SchlHOLG - Urteil vom 14.06.1990 (7 U 5/87) - DRsp Nr. 1994/13824
SchlHOLG, Urteil vom 14.06.1990 - Aktenzeichen 7 U 5/87
DRsp Nr. 1994/13824
Für einen Anscheinsbeweis dahin, daß ein Begegnungszusammenstoß auf die Alkoholbeeinträchtigung eines der beteiligten Kraftfahrer zurückzuführen ist, ist regelmäßig kein Raum, wenn auch der andere Fahrer alkoholisiert war.