1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger Euro 12.500 zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.02.2006 zu bezahlen abzüglich am 19.08.2004 bezahlter Euro 500, abzüglich am 31.03.2006 bezahlter Euro 2.500 und abzüglich am 24.05.2006 bezahlter Euro 2.000.
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