BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung); BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847; StVG § 7 Abs. 1; ZPO § 256; ZPO § 301; ZPO § 304;
Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
LG Köln, Urteil vom 03.07.2007 - Aktenzeichen 27 O 644/04
DRsp Nr. 2009/8436
Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
100000 DM [50000 EUR] Schmerzensgeld sowie immaterieller Vorbehalt für einen zum Unfallzeitpunkt 36-jährigen Mann wegen infolge eines Frontalzusammenstoßes erlittener Wirbelfraktur der Halswirbelsäule im Bereich HW 4/5.41 Tage stationäre Behandlung (mit zwei Operationen) einschließlich Aufenthalt in einer Rehabilitations-Einrichtung.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.