OLG Brandenburg - Urteil vom 12.12.2001
14 U 50/01
Normen:
BGB § 847 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 10.04.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 507/00

Schmerzensgeldanspruch anch Fahrzeugunfall: Berücksichtigung des Leistungsverhaltens des Fahrers neben hoher Blutalkoholbelastung zur Bestimmung des die freie Willensbestimmungs ausschließenden Zustands

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.12.2001 - Aktenzeichen 14 U 50/01

DRsp Nr. 2003/15765

Schmerzensgeldanspruch anch Fahrzeugunfall: Berücksichtigung des Leistungsverhaltens des Fahrers neben hoher Blutalkoholbelastung zur Bestimmung des die freie Willensbestimmungs ausschließenden Zustands

Bei einer Blutalkoholbelastung in der Größenordnung von 2,22 % ist die Annahme, der Fahrer habe sich zum Zeitpunkt des Unfalls in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand befunden, jedoch noch nicht ohne weiteres gerechtfertigt. Maßgeblich sind vielmehr die hier ergänzend zu berücksichtigen Umstände des Einzelfalls, der dadurch gekennzeichnet ist, dass der Fahrer trotz des Genusses erheblicher Alkoholmengen gleichwohl noch in der Lage war, das Fahrzeug noch über weite Strecken im Straßenverkehr, wenn auch grob verkehrswidrig, zu führen.

Normenkette:

BGB § 847 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt von der Beklagten als Versicherung des mitversicherten Fahrers G... Zahlung von Schmerzengeld wegen eines Unfalls, der sich am 6. September 1998 gegen 00.01 Uhr auf der W... Straße in O... ereignet hat. Wegen der Einzelheiten des Unfallgeschehens wird auf den Sachstand des angefochtenen Urteils verwiesen.

Das Landgericht hat der Klage teilweise stattgegeben und dem Kläger einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 4.500,00 DM zugesprochen.