OLG Stuttgart vom 02.05.1994
20 U 69/94
Normen:
BGB § 847 ;
Fundstellen:
DRsp I(147)304a
NJW 1994, 3016
SP 1994, 281
VersR 1994, 736

Schmerzensgeldanspruch eines kurze Zeit nach einem Unfall verstorbenen bewußtlosen Verletzten

OLG Stuttgart, vom 02.05.1994 - Aktenzeichen 20 U 69/94

DRsp Nr. 1995/3990

Schmerzensgeldanspruch eines kurze Zeit nach einem Unfall verstorbenen bewußtlosen Verletzten

1. Ein Schmerzensgeldanspruch entsteht auch dann, wenn der Geschädigte sogleich nach der Verletzung das Bewußtsein verliert und nach einigen Stunden stirbt, ohne das Bewußtsein wiedererlangt zu haben.2. In solchen Fällen ist im Hinblick auf den Sühnegedanken jedenfalls die Zubilligung eines symbolischen Schmerzensgeldes gerechtfertigt. Dessen Höhe ist ausschließlich am Verschulden des Schädigers orientiert.3. Es bleibt dahingestellt, ob in den Fällen der genannten Art ein Schmerzensgeld gerechtfertigt ist, das nicht nur einem symbolischen Akt der Wiedergutmachung darstellt; denn es erscheint fraglich, ob die neue Rechtsprechung des BGH (VersR 1993, 327) auch diese Fälle erfasst.

Normenkette:

BGB § 847 ;

Hinweise: