OLG Celle - Urteil vom 17.07.1996
13 U 34/96
Normen:
BGB (a.F.) § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AfP 1997, 819
AfP 1997, 819
OLGReport-Celle 1997, 44
OLGReport-Celle 1997, 44
SpuRt 1998, 245
SpuRt 1998, 245
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 17.01.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 311/95

Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

OLG Celle, Urteil vom 17.07.1996 - Aktenzeichen 13 U 34/96

DRsp Nr. 2007/17067

Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Der Umstand, dass eine Zeitung in ihren Artikeln über das vermeintliche Einkommen des eines Profifußballers berichtet hat, stellt nicht für sich gesehen, also unabhängig von der Wahrheit dieser Berichterstattung, wegen unberechtigter Verletzung der Privatsphäre des Klägers eine Persönlichkeitsverletzung dar, die Schmerzensgeldansprüche rechtfertigen könnte.

Normenkette:

BGB (a.F.) § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung hat in der Sache nur wegen der Abmahnkosten Erfolg.

Dem Kläger stehen wegen der in den Artikeln der Beklagten vom 14.03.1995, 15.03.1995 und vom 06.04.1995 enthaltenen Äußerungen keine Schmerzensgeldansprüche wegen einer schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung zu. Aber auch soweit der Kläger im Wege jedenfalls zulässiger Klageänderung gemäß § 263 ZPO sein Begehren auf Äußerungen in dem nach Verkündung der erstinstanzlichen Entscheidung erschienenen Artikel stützt, kommt ein Schmerzensgeldanspruch nicht in Betracht.