Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 11.08.2017 (
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil sowie das vorgenannte Urteil des Landgerichts Bremen sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% der aufgrund der Urteile vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
I.
Der Kläger macht Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach einer Hüftendoprothesenoperation geltend.
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