Der Kläger nimmt die Beklagte, seine Tante, wegen der Gesundheitsschäden, die er am 28. Juli 1987 im Alter von 22 Monaten bei einem Ertrinkungsunfall erlitten hat, auf Schadensersatz in Anspruch.
Die Beklagte hatte den Kläger zum Einkaufen mitgenommen. Während sie sich im Ladengeschäft einer Verwandten aufhielt, spielte der Kläger zunächst im Vorhof vor dem Laden. Von dort begab er sich - von der Beklagten unbemerkt - kurze Zeit darauf durch ein Tor in den anschließenden Garten. Dort stürzte er in einen Zierteich, der sich im hinteren Bereich des Gartens befindet. Er war schon im Koma, als er entdeckt wurde, und konnte gerade noch vor dem Ertrinken gerettet werden.
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