BayObLG - Beschluß vom 28.11.1986
1 ObOWi 184/86
Normen:
StVZO § 31 ;
Fundstellen:
DAR 1987, 304 (Bär)

Sorgfaltspflicht des Lastzughalters

BayObLG, Beschluß vom 28.11.1986 - Aktenzeichen 1 ObOWi 184/86

DRsp Nr. 1998/9612

Sorgfaltspflicht des Lastzughalters

1. Auch der Lastzughalter ist zu besonderer Sorgfalt und genauen Überwachung der Beladung der von ihm betriebenen Lastzüge verpflichtet.2. Verfügt er nicht über eine Wiegevorrichtung, um das Gewicht des Ladegutes zu kontrollieren, muß er seinen Beauftragten substantiierte Weisungen darüber erteilen, in welcher Weise die Einhaltung der vorgeschriebenen Gewichte zu gewährleisten ist und die Beachtung dieser Weisungen überwachen.3. Dieser Verpflichtung genügt der Halter von 18 Lastzügen mit 16 Fahrern jedenfalls nicht, wenn er lediglich seinen Platzwart anweist, "richtig zu laden" und nur einmal in der Woche eine Kontrolle vornimmt.

Normenkette:

StVZO § 31 ;
Fundstellen
DAR 1987, 304 (Bär)