Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 3. November 2021 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten darum, ob die Beigeladene in ihrer Tätigkeit als Ärztin für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (HEAE) in der Zeit vom 27. Oktober 2015 bis 30. März 2017 abhängig beschäftigt gewesen ist.
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