OLG Karlsruhe - Urteil vom 18.07.2019
3 Rv 10 Ss 892/18
Normen:
StVG § 21; FeV § 29 Abs. 1; FeV § 29 Abs. 3 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
VRS 2019, 89

Strafbarkeit des Fahrens nach Bestehen der praktischen Fahrprüfung aber vor Ausstellung des Führerscheins wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.07.2019 - Aktenzeichen 3 Rv 10 Ss 892/18

DRsp Nr. 2019/15802

Strafbarkeit des Fahrens nach Bestehen der praktischen Fahrprüfung aber vor Ausstellung des Führerscheins wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Ein Fahrzeugführer, dem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union eine für das Gebiet des Mitgliedstaats zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigende Bescheinigung über das Bestehen der praktischen Fahrprüfung, aber noch kein EU-Führerschein ausgestellt wurde, kann sich wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG strafbar machen.

Normenkette:

StVG § 21; FeV § 29 Abs. 1; FeV § 29 Abs. 3 S. 1 Nr. 1;

Aus den Gründen

I. Mit Urteil vom 12.9.2018 sprach das Amtsgericht den Angeklagten vom Vorwurf des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aus rechtlichen Gründen frei. Hiergegen richtet sich die form- und fristgerecht erhobene Revision der Staatsanwaltschaft, mit der sie die Verletzung materiellen Rechts rügt. Das von der Generalstaatsanwaltschaft vertretene Rechtsmittel hat Erfolg.