I. Mit Urteil vom 12.9.2018 sprach das Amtsgericht den Angeklagten vom Vorwurf des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aus rechtlichen Gründen frei. Hiergegen richtet sich die form- und fristgerecht erhobene Revision der Staatsanwaltschaft, mit der sie die Verletzung materiellen Rechts rügt. Das von der Generalstaatsanwaltschaft vertretene Rechtsmittel hat Erfolg.
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