Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 21. September 2018
a)im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung, des versuchten Diebstahls, des versuchten Computerbetrugs in zwei Fällen und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig ist;
b)im Ausspruch über die Maßregel nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB geändert und wie folgt neu gefasst: "Dem Angeklagten darf für die Dauer von einem Jahr und sechs Monaten keine Fahrerlaubnis erteilt werden."
2.Die weiter gehende Revision wird verworfen.
3.Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
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