BESCHLUSS
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt V., F., wird abgelehnt.
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt.
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