OVG Saarland - Beschluss vom 20.09.2005
1 W 12/05
Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; FeV § 46 Abs. 1, Anlage 4 Nr. 9.1, Nr. 9.3 ; StVG § 2 Abs. 4 § 3 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 03.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 20/05

Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach vorgelegtem Drogenscreening

OVG Saarland, Beschluss vom 20.09.2005 - Aktenzeichen 1 W 12/05

DRsp Nr. 2006/28693

Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach vorgelegtem Drogenscreening

1. Werden bei einem Fahrerlaubnisinhaber u.a. 6,9 g Marihuana, 2,0 g Amphetamin und 102 Subutex-Tabletten aufgefunden und hat er selbst angegeben, soeben einen Joint geraucht zu haben, kann auf der Grundlage von § 3 Abs. 3 StVG i.V.m. den §§ 11, 14 und 46 Abs. 3 FeV davon ausgegangen werden, dass erhebliche Zweifel an der Eignung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. 2. Ergibt ein Drogenscreening einen Methadonwert von 0,67 ng/mg, trägt dies den einstweiligen Entzug der Fahrerlaubnis.

Normenkette:

BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; FeV § 46 Abs. 1, Anlage 4 Nr. 9.1, Nr. 9.3 ; StVG § 2 Abs. 4 § 3 Abs. 1 ;

Gründe:

Die zulässige Beschwerde gegen den dem Antragsteller am 05.08.2005 zugestellten, im Tenor genannten Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes, mit dem der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entziehung der Fahrerlaubnis durch den Bescheid der Antragsgegnerin vom 30.06.2005 abgelehnt worden ist, ist nicht begründet.