OLG Saarbrücken - Urteil vom 15.03.2005
4 U 102/04
Normen:
BGB § 254 Abs. 1, § 823 Abs. 1, § 847; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung); StVG § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 1 S. 1, S. 2; StVO § 9 Abs. 5;
Fundstellen:
MDR 2005, 1287
OLGReport-Saarbrücken 2005, 481
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 21.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 346/02

Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen wendendem PKW und zu schnell fahrendem Motorrad - Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 25 %

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.03.2005 - Aktenzeichen 4 U 102/04

DRsp Nr. 2005/9218

Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen wendendem PKW und zu schnell fahrendem Motorrad - Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 25 %

1. Zur Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall, der sich beim Wenden auf der Fahrbahn ereignet hat.

2. a) Bei einem Unfall im Zusammenhang mit einem wendenden PKW spricht der Beweis des ersten Anscheins für die Verletzung der gesteigerten Sorgfaltspflicht des Wendenden. b) Der Anscheinsbeweis kann jedoch widerlegt werden, wenn Tatsachen darlgelegt und gegebenenfalls bewiesen werden, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Unfallverlaufs ergibt. c) Der Führer eines Motorrads, der sich in jeder Hinsicht verkehrsgerecht verhält, muss sich nicht allein wegen der konstruktionsbedingten technischen Eigenheiten seines Fahrzeugs einen Mitverursachungsanteil anrechnen lassen. d) Hat der Motorradfahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit (hier: 50 km/h) um 13,5 km/h überschritten, rechtfertigt dies eine Mithaftungsquote von ¼. 3. 1500 EUR Schmerzensgeld für einen Mann unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von ¼ aus Verkehrsunfall wegen einer HWS-Distorsion ersten Grades, einer Claviculafraktur rechts, einer Thorax- und einer Oberschenkelprellung.