Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert wird unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 13. Februar 2019 für beide Rechtszüge auf jeweils 5.000,- EUR festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt die erneute Erteilung eines Bewohnerparkausweises.
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