Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der ihr am 24. Februar 1976 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt).
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