Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsgegner wendet sich gegen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt).
Am 1. Oktober 2018 teilte das Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Nord in Schuby dem Landratsamt Forchheim (im Folgenden: Landratsamt) mit, die Antragstellerin sei in desorientiertem Zustand auf einem Parkplatz angetroffen worden. Das Landratsamt lud die Antragstellerin daraufhin zu einer Vorsprache ein und verlangte die Vorlage ärztlicher Unterlagen. Dem kam die Antragstellerin nach.
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