Tatbestandsirrtum über den Verzicht des Unfallbeteiligten auf weitere Feststellungen
BayObLG, Beschluß vom 16.01.1987 - Aktenzeichen RReg 1 St 339/86
DRsp Nr. 1998/9633
Tatbestandsirrtum über den Verzicht des Unfallbeteiligten auf weitere Feststellungen
1. Der Unfallverursacher, der irrtümlich glaubt, der Geschädigte verzichte auf Angaben und Feststellungen zum Unfall, unterliegt einem Tatbestandsirrtum.2. Hat der Geschädigte nicht die Angaben der Personalien des Unfallverursachers gefordert und begnügt er sich damit, das Kennzeichen notiert zu haben, kann ein solches Verhalten Anlaß bieten, im Unfallverursacher die Vorstellung zu wecken, der Geschädigte verzichte auf weitere Feststellungen.