BayObLG - Beschluß vom 26.06.1986
RReg 2 St 73/86
Normen:
PflVG § 6 ; StPO §§ 261, 267 ;
Fundstellen:
DAR 1987, 311 (Bär)

Tatrichterliche Feststellung zum Erlöschen eines Haftpflichtversicherungsvertrags für ein Fahrzeug

BayObLG, Beschluß vom 26.06.1986 - Aktenzeichen RReg 2 St 73/86

DRsp Nr. 1998/9549

Tatrichterliche Feststellung zum Erlöschen eines Haftpflichtversicherungsvertrags für ein Fahrzeug

1. Wurde die Verurteilung des Angeklagten damit begründet, daß der Haftpflichtversicherungsvertrag für das Fahrzeug zur Zeit seines Gebrauchs erloschen gewesen sei, muß der Tatrichter die tatsächlichen Feststellungen treffen, aus denen die Rechtsfolge des Erlöschen des Vertrages ergibt.2. Allein die Veräußerung eines Fahrzeugs bewirkt nicht, daß ein für das Fahrzeug bestehender Haftpflichtversicherungsvertrag erlischt.

Normenkette:

PflVG § 6 ; StPO §§ 261, 267 ;
Fundstellen
DAR 1987, 311 (Bär)