1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 29. September 2015 -
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Der Kläger verlangt von der Beklagten die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs aus dem Jahr 2011.
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