OLG Saarbrücken - Urteil vom 02.03.2022
5 U 64/21
Normen:
ZPO § 91 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 09.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 5/20

Todesfallleistung aus einem LebensversicherungsvertragAnspruch auf Herausgabe einer erlangten Versicherungsleistung (vorliegend verneint)Nachweis des fehlenden Rechtsgrunds im Valutaverhältnis

OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.03.2022 - Aktenzeichen 5 U 64/21

DRsp Nr. 2022/6799

Todesfallleistung aus einem Lebensversicherungsvertrag Anspruch auf Herausgabe einer erlangten Versicherungsleistung (vorliegend verneint) Nachweis des fehlenden Rechtsgrunds im Valutaverhältnis

Verlangt der Erbe des Versicherungsnehmers vom Bezugsberechtigten die Herausgabe der nach Eintritt des Versicherungsfalles ausgezahlten Versicherungsleistung, so hat er den fehlenden Rechtsgrund im Valutaverhältnis zu beweisen und hierzu eine vom Bezugsberechtigten behauptete Übermittlung der Schenkungsofferte durch den Versicherer zu widerlegen.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9. Juni 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 17 O 5/20 - hinsichtlich der Verurteilung der Beklagten abgeändert und im Übrigen klarstellend aufgehoben:

Die Klage wird abgewiesen

II. Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 45.454,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 91 Abs. 1;

Gründe:

I.