BayObLG - Beschluß vom 14.02.1986
2 ObOWi 428/85
Normen:
OWiG § 17 ; StVZO § 29 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAR 1987, 317 (Bär)

Überschreitung der Anmeldefirst für die Hauptuntersuchung

BayObLG, Beschluß vom 14.02.1986 - Aktenzeichen 2 ObOWi 428/85

DRsp Nr. 1998/9507

Überschreitung der Anmeldefirst für die Hauptuntersuchung

Wird die Anmeldefrist für die Hauptuntersuchung (§ 29 Abs. 1 StVZO) über einen Zeitraum von 17 Monaten überschritten, das Fahrzeug in diesem Zeitraum aber nicht benutzt, weil zerlegt war, ist es nicht gerechtfertigt, die Höhe der Geldbuße an den Regelsätzen des Bußgeldkatalogs zu orientieren.

Normenkette:

OWiG § 17 ; StVZO § 29 Abs. 1 ;
Fundstellen
DAR 1987, 317 (Bär)