BayObLG - Beschluß vom 23.04.1986
1 ObOWi 446/85
Normen:
StVZO § 49 ;
Fundstellen:
DAR 1997, 305 (Bär)

Überschreitung des Geräuschpegels

BayObLG, Beschluß vom 23.04.1986 - Aktenzeichen 1 ObOWi 446/85

DRsp Nr. 1998/9526

Überschreitung des Geräuschpegels

Die Überschreitung des Fahrgeräusches um 8 dB(A) ist nicht sechsmal so laut als das zulässige Fahrgeräusch von 84 dB(A), da wissenschaftlich gesichert ist, daß eine Steigerung des Geräuschpegels um 10 dB(A) erst einer Verdopplung der empfundenen Lautstärke entspricht.

Normenkette:

StVZO § 49 ;
Fundstellen
DAR 1997, 305 (Bär)