Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 17. April 2023 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 50.400,00 € festgesetzt.
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