Auf die Berufung des Klägers vom 07.02.2018 wird das Endurteil des LG München I vom 18.01.2018, ergänzt durch Beschluss vom 13.03.2018 (Az.
Die Beklagten werden samtverbindlich verurteilt, an den Kläger 33.107,44 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.01.2016 zu bezahlen.
II.Die Beklagten werden samtverbindlich verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe 1.474,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.02.2016 zu bezahlen.
III.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
IV. 2. 3. 4. 5.
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