I. Die Berufung der Beklagten wird verworfen, soweit sie sich gegen die Drittwiderklägerin und die Drittwiderbeklagten richtet.
II. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 16.9.2022 -
"Die Beklagten werden unter Abweisung der Klage im Übrigen gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 5.613,61 € sowie vorgerichtliche Anwaltskosten von 513,60 €, jeweils nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6.5.2021 zu zahlen.
Die Drittwiderklage wird abgewiesen."
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