Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. Juli 2019 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer (Az.
1. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 5.202,71 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2013 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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