OLG Neustadt - Urteil vom 28.05.1954
1 U 17/54
Normen:
BGB § 249 § 254 Abs. 2 ;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden I-1/1
MDR 1954, 545
VRS 7, 321
VersR 1954, 436

Umfang der Heilungskosten des Unfallverletzten

OLG Neustadt, Urteil vom 28.05.1954 - Aktenzeichen 1 U 17/54

DRsp Nr. 1995/9452

Umfang der Heilungskosten des Unfallverletzten

Der durch einen fremdverschuldeten Unfall verletzte, sozialversicherte Geschädigte kann als erforderliche (§ 249 Satz 2 BGB), für stationäre Behandlung aufgewendete Heilungskosten die Kosten einer höheren - als der für Kassenpatienten geltenden allgemeinen - Krankenhauspflegeklasse einschließlich privatärztlicher Behandlung ersetzt verlangen, sofern er diese entsprechend seinen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen auch sonst aufgewendet hätte.

Normenkette:

BGB § 249 § 254 Abs. 2 ;

Hinweise:

Hinweis: