Auf die Berufung des Klägers vom 16.07.2018 wird das Endurteil des LG Ingolstadt vom 08.06.2018 (Az.
Die Beklagten werden samtverbindlich verurteilt, an den Kläger 7.712,56 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.11.2017 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 729,23 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.12.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
4.Das vorgenannte Urteil des Landgerichts sowie dieses Urteil sind jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
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