Die Kläger sind die Eltern des anlässlich des Verkehrsunfalles vom 6. Dezember 1997 gegen 1.35 Uhr in B.. ......... ums Leben gekommenen, damals 26 Jahre alten G... K............
Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die an dem Verkehrsunfall beteiligte Fahrerin des bei der Beklagten versicherten Kraftfahrzeuges den Unfall alleine verschuldet hat und für den gesamten unfallbedingten Schaden haftet.
Die Kläger als Alleinerben nehmen den Beklagten auf Zahlung für folgende von diesem nicht anerkannten Schadenspositionen in Anspruch:
1. Abwicklungskosten gemäß Aufstellung der Anlage
K 10 (Bl. 16/17 d. A.) in Höhe von 13.187,95 DM
2. Umbettungskosten in Höhe von 4.684,39 DM.
Des Weiteren begehren sie
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