Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Fall II 2) und wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren sechs Monaten verurteilt und die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von 24 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte allgemein die Verletzung materiellen Rechts.
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