OLG Zweibrücken vom 19.01.1994
1 U 213/92
Normen:
BGB § 839 ; GG Art. 34 ; RP LStrG § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1995, 111

Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich in den Verkehrsraum ragender Zweige

OLG Zweibrücken, vom 19.01.1994 - Aktenzeichen 1 U 213/92

DRsp Nr. 1995/9928

Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich in den Verkehrsraum ragender Zweige

1. Die Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers umfasst auch die Pflicht, den Raum über der Straße von in den Verkehrsraum ragenden Zweigen freizuhalten.2. Kommt es zu Beschädigung des Aufbaus eines LKW, so hat sich dessen Halter eine Mithaftungsquote von 50% aus dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr anrechnen zu lassen.

Normenkette:

BGB § 839 ; GG Art. 34 ; RP LStrG § 17 ;

Hinweise:

Vgl. zur Freihaltung des Verkehrsraums über Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung OLG Köln VersR 1991, 1265; über einer breiten innerstädtischen Straße OLG Düsseldorf VersR 1989, 273 sowie BGH VersR 1968, 72.

Fundstellen
VersR 1995, 111