BGH - Urteil vom 07.02.1957
III ZR 173/55
Normen:
BGB §§ 823, 276 ;
Fundstellen:
VersR 1957, 202

Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Beleuchtung von Sicherheitseinrichtungen

BGH, Urteil vom 07.02.1957 - Aktenzeichen III ZR 173/55

DRsp Nr. 1994/6537

Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Beleuchtung von Sicherheitseinrichtungen

1. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat die Stadt bei Straßenaufbruchstellen, an denen ein beleuchtetes Warnschild steht, nach Einbruch der Dunkelheit wiederholte Kontrollen durchzuführen, um die Beleuchtung zu überprüfen. 2. Entscheidend ist, was nach Lage der Verhältnisse dem Verkehrssicherungspflichtigen billigerweise an Sicherungsmaßnahmen zuzumuten ist und was die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gebietet.

Normenkette:

BGB §§ 823, 276 ;

Hinweise:

dreistündige Kontrollbegehung ausreichend: OLG Bremen (3 U 1/79) VersR 1980, 1126 - VerkMitt 1980, 15; KG Bielefeld VersR 1969, 1007. - absperrender Bauunternehmer braucht als zuverlässig bekannte Mitarbeiter nur ausreichend überwachen; OLG Oldenburg (3 Ss 41/65) VRS 29, . - strenge Anforderungen an Sicherungsmaßnahmen: BGH (4 StR 468/58) VRS 16, .