Umfang des Rückgriffsanspruchs des Dienstherrn eines verletzten Beamten
BGH, Beschluß vom 08.06.1982 - Aktenzeichen VI ZR 210/81
DRsp Nr. 1994/4853
Umfang des Rückgriffsanspruchs des Dienstherrn eines verletzten Beamten
Der Dienstherr eines verletzten Beamten hat gegen den Schädiger keinen Rückgriffsanspruch wegen der aus dem schädigenden Ereignis entstehenden besonderen Versorgungslasten.