Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis
BGH, Urteil vom 17.03.1992 - Aktenzeichen VI ZR 226/91
DRsp Nr. 1994/1393
Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis
Beim Kostenvergleich zwischen Kfz-Reparatur und Ersatzwagenbeschaffung muß in Fällen angestrebter fiktiver Reparaturkostenbasis - anders als in Fällen tatsächlicher Reparatur - der gegenüberzustellende Wiederbeschaffungswert um den Restwert gekürzt werden.