Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.06.2010 verkündete Urteil des Landgerichtes Rostock - 10 O 199/08 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gegenstandswert des Berufungsverfahrens: bis 3.000,00 €
Die Revision wird nicht zugelassen.
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