Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 07.09.2017 -
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um eine Rückzahlungsforderung der Arbeitgeberin gegen den Arbeitnehmer nach Abschluss eines Zwangsvollstreckungsverfahrens nach erfolgter Zwangsvollstreckung.
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