Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 28.07.2022, Az:
Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 400,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.06.2020 zu zahlen.
2.Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.154,94 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.06.2020 zu zahlen.
3. 4. II. III. IV.
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