Am 20. April 1959 gegen 16.20 Uhr ereignete sich auf der Bundesstraße 51 in der Ortschaft B. etwa in Höhe des Hauses S.-Straße 22 (zwischen den Kilometersteinen 45,8 und 45,9) ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger erheblich verletzt wurde und sein Personenkraftwagen Totalschaden erlitt.
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