BGH, Urteil vom 31.03.1969 - Aktenzeichen VII ZR 35/67
DRsp Nr. 1996/15089
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung
Für den Fall, daß die Verjährung erst nach Klageerhebung (Klage-/Mahnbescheid-Zustellung) beginnt, wird sie gleichzeitig mit dem Verjährungsbeginn unterbrochen.