Unterbrechung der Verjährung eines Schmerzensgeldanspruchs
BGH, vom 09.07.1964 - Aktenzeichen VII ZR 51/63
DRsp Nr. 1994/6151
Unterbrechung der Verjährung eines Schmerzensgeldanspruchs
Zur Unterbrechung der Verjährung eines Schmerzensgeldanspruchs genügt regelmäßig auch ein allgemeiner Feststellungsantrag; das gilt selbst dann, wenn das Feststellungsbegehren unzulässig war, weil bereits Leistungsklage hätte erhoben werden können.