BGH vom 09.07.1964
VII ZR 51/63
Normen:
BGB §§ 847, 852, 209 ; ZPO § 256 ;
Fundstellen:
VersR 1964, 1050

Unterbrechung der Verjährung eines Schmerzensgeldanspruchs

BGH, vom 09.07.1964 - Aktenzeichen VII ZR 51/63

DRsp Nr. 1994/6151

Unterbrechung der Verjährung eines Schmerzensgeldanspruchs

Zur Unterbrechung der Verjährung eines Schmerzensgeldanspruchs genügt regelmäßig auch ein allgemeiner Feststellungsantrag; das gilt selbst dann, wenn das Feststellungsbegehren unzulässig war, weil bereits Leistungsklage hätte erhoben werden können.

Normenkette:

BGB §§ 847, 852, 209 ; ZPO § 256 ;
Fundstellen
VersR 1964, 1050