Der Antrag der Betroffenen auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Kaufbeuren vom 20.10.2022 wird als unzulässig verworfen.
II.Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen das vorgenannte Urteil wird als unzulässig verworfen.
III.Die Betroffene hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.
I.
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