1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 17.05.2021, Az.:
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3. Das angegriffene sowie das vorliegende Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.504,28 € festgesetzt.
I.
Von der Darstellung des Sachverhalts wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a ZPO abgesehen.
II.
Die Berufung der Klägerin hat keinen Erfolg.
Das Landgericht Chemnitz hat im angegriffenen Urteil völlig richtig erkannt, dass die geltend gemachten Ansprüche der Klägerin für die Jahre 2013 bis 2016 bereits verjährt sind und die Beitragsanpassungen zum 01.01.2018 und 01.01.2019 wirksam sind, mithin daran anknüpfenden Ansprüche ebenfalls ausscheiden.
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