LG Stuttgart, vom 13.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 85/02
Unwirksamkeit von Schätzpreisklauseln im Rahmen eines Gebrauchtwagenverkaufs
OLG Stuttgart, Urteil vom 10.12.2002 - Aktenzeichen 12 U 150/02
DRsp Nr. 2003/8044
Unwirksamkeit von Schätzpreisklauseln im Rahmen eines Gebrauchtwagenverkaufs
1. Eine von einem professionellen Gebrauchtwagenhändler verwendete vorformulierte Preisbestimmungsklausel (Schätzpreisklausel) ist der Inhaltskontrolle gem. §§ 9 ff AGBG unterworfen.2. Die Unwirksamkeit der Schätzpreisklausel wegen Intransparenz (§§ 9, 24aAGBG) kann - ausnahmsweise - nicht nur zu deren Wegfall führen, sondern zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen erster Instanz samt etwaiger Änderungen und Ergänzungen in zweiter Instanz wird gem. §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO n.F. abgesehen.
II.
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