Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 150,- EUR verurteilt und außerdem ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts soll der Betroffene am 23. Januar 2004 gegen 13.12 Uhr mit dem PKW Fiat, amtliches Kennzeichen XXXXXXX, in Dortmund die A 45 in Richtung Frankfurt befahren haben. In Höhe von Kilometer 22,6 sei der Betroffene mit einer Geschwindigkeit von 158 km/h gefahren, obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Zeichen 274 zu §
Der Betroffene hat sich dahingehend eingelassen, er sei nicht die auf dem Messfoto als Fahrer abgebildete Person, vielmehr sei ein naher Verwandter gefahren, dessen Namen er nicht nennen möchte.
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