OLG Naumburg - Urteil vom 04.08.1994
3 U 51/94
Normen:
BGB § 459 Abs. 2 § 463 § 464 ; VerbrKrG § 9 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 ; ZPO § 139 § 144 § 416 § 539 ;
Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 1995, 129
RAnB 1995, 207

Verfahrensmangel infolge Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens - Begriff fahrbereit - Befreiung von Darlehensverbindlichkeiten

OLG Naumburg, Urteil vom 04.08.1994 - Aktenzeichen 3 U 51/94

DRsp Nr. 1995/10336

Verfahrensmangel infolge Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens - Begriff "fahrbereit" - Befreiung von Darlehensverbindlichkeiten

»1. Die Nichteinholung eines Gutachtens durch das Gericht infolge Verkennung der inneren Beweiskraft eines außergerichtlich erstatteten Parteigutachtens ist ein wesentlicher Verfahrensmangel.2. Die im Vertragsformular bei einem Kfz-Gebrauchtwagenkauf enthaltene Erklärung "fahrbereit" enthält die Zusicherung einer Eigenschaft mit dem Inhalt, daß sich das Fahrzeug in einem Zustand befindet, der seine gefahrlose Benutzung im Straßenverkehr erlaubt.3. Ein Anspruch auf Befreiung von Darlehensverbindlichkeiten kann grundsätzlich auch auf § 463 BGB gestützt werden; jedoch fehlt es insoweit an einem Schaden, wenn und solange der Käufer und Kreditnehmer bei einem verbundenen Geschäft nach § 9 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz die Rückzahlung des Kredits verweigern kann.«

Normenkette:

BGB § 459 Abs. 2 § 463 § 464 ; VerbrKrG § 9 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 ; ZPO § 139 § 144 § 416 § 539 ;

Sachverhalt: