Die Parteien sind beide Bewohner einer größeren Wohnanlage mit gemeinschaftlicher Tiefgarage. Der dort abgestellte PKW des Klägers wurde mehrfach mutwillig beschädigt. Einen Täter konnte der Kläger nicht ausfindig machen, weshalb er verdeckt eine Videoüberwachungsanlage installierte. Nachdem der Kläger sein Fahrzeug hatte reparieren lassen, musste er eine erneute mutwillige Beschädigung feststellen. Die Tat war auf einem Videoband festgehalten. Hierauf glaubte der Kläger die Beklagte als Täterin ausmachen zu können. Mehrere andere Personen haben das Videoband ebenfalls angesehen, das noch vor Klagerhebung teilweise beschädigt wurde.
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