Das Endurteil des Amtsgerichts Nördlingen vom 24. Mai 2016 -
Der Beschluss des Amtsgerichts Nördlingen vom 11. Juli 2016 -
Der Freistaat Bayern hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen wegen der Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Laptop geführten Zivilprozess.
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