A.
I.
1. Das Amtsgericht Kaufbeuren erließ am 18. Juli 1974 gegen den Beschwerdeführer wegen des Vorwurfs des Betruges einen Strafbefehl über 1.500 DM, ersatzweise 75 Tage Freiheitsstrafe. Der Strafbefehl wurde am 30. Juli 1974 durch Niederlegung bei der Post zugestellt. Ihm war die übliche Rechtsmittelbelehrung in deutscher Sprache beigefügt. Der Beschwerdeführer ist türkischer Staatsbürger. Er lebt seit einigen Jahren in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch die deutsche Sprache weder lesen noch schreiben.
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